Bild-Lizenzierung

Allgemeine marktübliche Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen

Die Ermittlung der Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der MFM-Bildhonorare

Nutzungsart:  Medium, in dem die Bildverwendung stattfindet

Nutzungsumfang:   Größe/Format, in dem die Abbildung wiedergegeben wird

Verbreitung: Auflage, die gedruckte/hergestellte Menge des Medium und/oder die Dauer der Veröffentlichung (bei Online-Medien)

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Bilder Lizenzierung - Allgemeine Konditionen
Insbesondere für gewerbliche Nutzung, Vereine, Institutionen, Organisationen, usw.
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AGB:

Vertragsgrundlage sind die AGB und die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Bildlieferanten sowie von Ferdl Brunnenmayer Fotografie www.brunnenmayer.com.

Auflage:

Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage.

Bildnachweis:

Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.

Rechte Dritter:

Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken oder andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden. (z. B. bei Personenaufnahmen in der Werbung.)

Bildvorlagen:

  •       Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.
  •       Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer muss gesondert vereinbart werden.

Honorare, Kosten:

  • Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren.
  • Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild.
  • Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben.
  • Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.

Zuschläge / Nachlässe:

  • Zuschläge und Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
  •  Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben.
  • Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% Zuschlag.
  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG Ffm Az. 11U 49/96(I/1), OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96).

Aufgrund erhöhter Produktionskosten:

  • Luftaufnahmen: plus 100%.
  • Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodelle plus 100%.
  • Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung.

Erweiterte Nutzungsrechte/zusätzliche Nutzungsrechte:

  • Nutzungsdauerverlängerungen sind erweiterte Nutzungsrechte.
  • wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Internet, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: minus 50% Nachlass auf das niedrigere Honorar.
  •  Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für die Verbreitung in zusätzlichen Ländern, bezogen auf die Gesamtauflage:

pro Land           plus 35 % Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar

pro Kontinent    plus 100 % Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar

Weltrechte        plus 150% Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar

Sonstiges:

  • Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar; (Oberlandesgericht Frankfurt/M. Az 11U 49/96 (I/1), Oberlandesgericht Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96).
  • Unterlassener Bildquellennachweis : plus 100 % Zuschlag.
  • Abbildungsgrößen, die sich nicht nach DIN berechnen, beziehen sich auf den Satzspiegel.
  • Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig.
  • Kleinformatige Abbildungen zum Hauptbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag errechnet, wie ausgewiesen.