Allgemeine marktübliche Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen
Die Ermittlung der Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der MFM-Bildhonorare
Nutzungsart:
Medium, in dem die Bildverwendung stattfindet
Nutzungsumfang: Größe/Format, in dem die Abbildung wiedergegeben wird
Verbreitung: Auflage, die gedruckte/hergestellte Menge des
Medium und/oder die Dauer der Veröffentlichung (bei Online-Medien)
AGB:
Vertragsgrundlage sind die AGB und die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
der Bildlieferanten sowie von Ferdl Brunnenmayer Fotografie www.brunnenmayer.com.
Auflage:
Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf
die gedruckte Auflage.
Bildnachweis:
Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk
entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.
Rechte Dritter:
Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken oder andere
Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden. (z. B. bei Personenaufnahmen in der Werbung.)
Bildvorlagen:
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Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig.
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Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer muss gesondert vereinbart werden.
Honorare, Kosten:
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Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb
des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren.
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Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein
einzelnes Bild.
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Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders
angegeben.
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Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert
berechnet.
Zuschläge / Nachlässe:
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Zuschläge und Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung
aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.
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Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben.
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Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% Zuschlag.
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Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine
solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG Ffm Az. 11U 49/96(I/1), OLG Celle Az. 13U 81/96 + 13U 139/96).
Aufgrund erhöhter Produktionskosten:
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Luftaufnahmen: plus 100%.
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Fotomodell-Aufnahmen: plus 30%, ab 6 Fotomodelle plus 100%.
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Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach
Vereinbarung.
Erweiterte Nutzungsrechte/zusätzliche Nutzungsrechte:
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Nutzungsdauerverlängerungen sind erweiterte Nutzungsrechte.
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wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben
Produktion (TV, Film, Internet, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: minus 50% Nachlass auf das niedrigere Honorar.
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Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für die Verbreitung in zusätzlichen Ländern, bezogen auf die Gesamtauflage:
pro Land plus 35 % Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar
pro Kontinent plus 100 % Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar
Weltrechte plus 150% Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar
Sonstiges:
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Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar;
(Oberlandesgericht Frankfurt/M. Az 11U 49/96 (I/1), Oberlandesgericht Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96).
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Unterlassener Bildquellennachweis : plus 100 % Zuschlag.
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Abbildungsgrößen, die sich nicht nach DIN berechnen, beziehen sich auf den
Satzspiegel.
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Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig.
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Kleinformatige Abbildungen zum Hauptbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag
errechnet, wie ausgewiesen.